Neurentner profitieren von weniger Steuern. Grund hierfür ist eine Neuregelung bei der Rentenbesteuerung. Statt wie bisher 1,0 Prozent pro Jahr verlangsamt sich die Absenkung des Rentenfreibetrags auf 0,5 Prozent pro Jahr.
Im Jahr 2023 dürfen alle Menschen in Deutschland 10.908 Euro steuerfrei vereinnahmen. Neben diesem sogenannten Grundfreibetrag, der das steuerliche Existenzminimum freistellen soll, erhalten Rentner zusätzlichen einen Steuer-Entlastungsbetrag, den sogenannten Renten-Freibetrag. Je nachdem, in welchem Jahr man in den Ruhestand geht, wird oberhalb dieses Freibetrags nur ein bestimmter Anteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig.
Wie hoch der Rentenfreibetrag ausfällt, entscheidet das Jahr des Rentenbeginns: Wer 2023 in den Ruhestand geht, erhielt bislang 17 Prozent seiner steuerpflichtigen Rente steuerfrei ausgezahlt. Hintergrund: Die steuerpflichtige Rente entspricht der Rente minus aller Pauschalen, Freibeträge und Abzüge. Dieser Freibetrag wird zu Rentenbeginn festgeschrieben und bleibt dann lebenslang gleich hoch. Auch spätere Rentenerhöhungen ändern an der Höhe nichts.
Beispiel: Beträgt die Rente 18.000 Euro jährlich (1.500 Euro monatlich), so blieb bislang im Jahr 2023 steuerfrei:
Freibeträge |
Summen |
Grundfreibetrag |
10.908 Euro |
Rentenfreibetrag |
3.060 Euro (17 % von 18.000 Euro) |
Gesamt |
13.960 Euro |
Steuerfreibetrag sinkt langsamer
Im Zuge des Umstiegs auf die nachgelagerte Besteuerung der Renten wird der Rentenfreibetrag Jahr für Jahr abgeschmolzen. Zuletzt geschah dies um einen Prozentpunkt jährlich, sodass Neurentner im Jahr 2023 nur noch 17 Prozent ihrer Rente steuerfrei vereinnahmen durften. Im Jahr 2040 wäre der Rentenfreibetrag dann auf null gefallen.
Im kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz der Bundesregierung ist allerdings vereinbart, den Anstieg der Rentenbesteuerung ab 2023 auf 0,5 Prozent pro Jahr zu verlangsamen. Im Ergebnis wird die 100-prozentige Besteuerung der Altersrenten erst im Jahr 2058 erreicht. Neurentner, die dieses Jahr in Rente gehen, müssen demnach nur 82,5 Prozent statt 83 Prozent ihrer Rente beim Finanzamt abrechnen.
Für unseren Beispielrentner mit 18.000 Euro Jahresrente bedeutet dies: Beginnt die Rente in 2023, bekommt der Ruheständler nun 17,5 Prozent Rentenfreibetrag, statt wie bislang geplant 17,0 Prozent. Die Rechnung sieht wie folgt aus:
Freibeträge |
Summen |
Grundfreibetrag |
10.908 Euro |
Rentenfreibetrag |
3.150 Euro (17,5 % von 18.000 Euro) |
Gesamt |
14.058 Euro |
Fazit
Die Steueränderung bringt dem Ruheständler jährlich einen um rund 100 Euro höheren Steuerfreibetrag. Wer 2024 erstmals Rente erhält, der bekommt dann die eigentlich für dieses Jahr anvisierten 17,0 Prozent Rentenfreibetrag. Die Auswirkungen reichen weit in die Zukunft. Wer 2040 in Rente geht, der hätte nach der alten Regel seine gesamte Rente versteuern müssen. Künftig erhält er neun Prozent Renten-Freibetrag auf Lebenszeit. Das dürfte auf Jahrzehnte hochgerechnet bei vielen Rentnern Tausende Euro mehr Netto ausmachen.