Mit dem dritten Entlastungspaket stellt die Bundesregierung 65 Milliarden Euro zur Verfügung, um die Folgen von Inflation und Energiekrise abzufedern. Welche Maßnahmen sind geplant und wie profitieren die einzelnen Gruppen?
Bei den geplanten Entlastungen setzt die Regierung auf ein ganzes Bündel von Maßnahmen, zum Beispiel Steuersenkungen, Zuschüsse und Beihilfen, aber auch auf die Mitwirkung der Arbeitgeber. So sollen Betriebe ihren Angestellten einen Inflationsbonus auszahlen können, der bis zur Grenze von 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleibt. Inwieweit die Arbeitgeber davon Gebrauch machen, bleibt abzuwarten. Die Maßnahmen im Einzelnen:
Steuerentlastung
Die Bundesregierung möchte Steuererhöhungen infolge höherer Lohnabschlüsse aufgrund der Inflation verhindern. Dazu werden die Einkommenssteuertarife so verändert, dass die sogenannte kalte Progression ausgeschaltet wird. Sie sorgt regelmäßig dafür, dass von einer Gehaltserhöhung unterm Strich kaum etwas übrigbleibt, weil die Steuerlast überproportional ansteigt. Zusätzlich sollen ab 1. Januar 2023 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung voll absetzbar sein. Die Renten werden dann in der Auszahlungsphase komplett besteuert. Verlängert wird zudem die niedrigere Umsatzsteuer von sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie.
Kindergeld
Ab kommendem Jahr wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um je 18 Euro erhöht und der Zuschuss für das dritte Kind auf das gleiche Niveau angehoben. „Das heißt, dass es für das erste, zweite und dritte Kind je 237 Euro monatlich geben wird“, bestätigt Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Der Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen soll ab 1. Januar 2023 auf 250 Euro monatlich steigen.
Einmalzahlung für Rentner und Studierende
Rentenempfänger erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro von der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Zuschuss ist allerdings steuerpflichtig. Studenten und Berufsfachschüler sollen einmalig 200 Euro erhalten, der Auszahlungszeitpunkt steht noch nicht fest.
Wohngeld und Heizkostenzuschuss
Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird auf rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger ausgeweitet. Zugleich gibt es im Herbst für Wohngeldempfänger einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss: Für eine Person sind 415 Euro, für zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro geplant.
Strompreisbremse und CO2-Abgabe
Eine Strompreisbremse soll Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif entlasten. Beide Gruppen sollen eine Basisversorgung zu günstigeren Preisen nutzen können. Finanziert wird die Preisbremse durch Abschöpfen von Zufallsgewinnen bei Energieunternehmen. Die zum 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung der CO2-Abgabe um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf 2024 verschoben.
9-Euro-Ticket
Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets möchten Bund und Länder ein bundesweit einsetzbares Nahverkehrsticket einführen, dessen Preis zwischen 49 und 69 Euro liegen soll. Der Bund will 1,5 Milliarden Euro dafür zuschießen, wenn die Länder mindestens ebenso viel zahlen.
Midi-Jobs
Die Höchstgrenze für sogenannte Midi-Jobs steigt ab 1. Januar 2023 auf monatlich 2.000 Euro. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich werden so um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.