Die jährliche Steuererklärung wird gern auf die lange Bank geschoben. Ein Fehler, denn Steuerzahler erhalten statistisch gesehen 1.095 Euro Steuererstattung vom Finanzamt. Welche Punkte lohnen sich am meisten?
Wenn Sie 2023 noch Steuern sparen möchten, ist es höchste Zeit, aktiv zu werden. Mit den richtigen Maßnahmen können Sie Ihre Steuerlast um mehrere Tausend Euro drücken.
Jobkosten angeben
Das Finanzamt billigt jedem Steuerpflichtigen jährlich 1.200 Euro an Werbungskosten zu. Nicht selten liegen die tatsächlichen Arbeitskosten aber höher. Wer beispielweise 2024 privat eine Fortbildung plant, kann diese noch bis Jahresende bezahlen und die Kosten bereits in der Steuererklärung für 2023 absetzen. Das gleiche gilt für Fachliteratur. Auch wer für die Arbeit längere Strecken pendelt, häufig verreist oder eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz mietet, kann die Kosten absetzen. Im Rahmen der Pendlerpauschale sind zum Beispiel 30 Cent bis zum zwanzigsten Entfernungskilometer zulässig, ab dem 21. Kilometer sind es 38 Cent.
Homeoffice deklarieren
Arbeiten Sie zeitweilig von zu Hause aus, können Sie die Homeoffice-Pauschale nutzen. Pro Tag im Homeoffice können 6 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können Sie für 2023 bis zu 1.260 Euro beim Finanzamt abrechnen (210 Tage á 6 Euro). Das gilt auch, wenn kein Arbeitszimmer vorhanden ist, sondern Sie zum Beispiel im Wohnzimmer arbeiten. Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet. Für die Homeoffice-Tage entfällt die Pendlerpauschale.
Ins Arbeitszimmer investieren
Haben Sie ein separates Arbeitszimmer und stellt dieses den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit dar, können Sie alle Kosten vollständig absetzen. Dazu zählen anteilig auch die Miete und Versicherungen. Brauchen Sie einen besseren Schreibtischstuhl, einen größeren Monitor oder einen neuen Laptop? Büro-Anschaffungen können Sie 2023 komplett steuerlich absetzen, wenn sie weniger als 800 Euro kosten. Computer, Drucker, Software und andere digitale Arbeitsmittel sind über diesen Betrag hinaus vollständig absetzbar.
Sozialversicherungsbeiträge komplett absetzen
Sämtliche Ausgaben für die medizinische Basisabsicherung sind voll absetzbar. Dazu gehören neben den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auch Ausgaben für Zusatzpolicen wie Zahnschutz. Das gilt nicht nur für die Beiträge der eigenen Versicherung, sondern auch für die Verträge von Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern, für die man Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld hat.
Ebenso vollständig steuerlich absetzbar sind seit 2023 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, in landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie in Basisrentenverträge, sogenannte „Rürup-Verträge“.
Handwerkerrechnungen auflisten
In fast jedem Haushalt fallen Renovierungs- und Reparaturarbeiten an. Handwerkerechnungen werden teilweise vom Fiskus anerkannt. Und zwar sind 20 Prozent der in einer Handwerksrechnung enthaltenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten direkt von der Steuerschuld abziehbar. Die jährliche Höchstgrenze für Handwerkerleistungen beträgt 6.000 Euro. Das bedeutet: Jährlich werden maximal bis zu 1.200 Euro als Rabatt auf die Steuerschuld anerkannt. Wer den Höchstbetrag 2023 bereits ausgeschöpft hat, sollte Renovierungs- und Reparaturkosten möglichst ins nächste Jahr verschieben.
Ehrenamt versilbern
Knapp 29 Millionen Menschen in Deutschland sind bei Feuerwehren, in Sportvereinen, in Kirchen sowie in kulturellen oder sozialen Einrichtungen engagiert. Die Politik unterstützt dies mit finanziellen Anreizen. Einer davon ist der Ehrenamtsfreibetrag, auch Ehrenamtspauschale genannt: Seit 2018 dürfen Ehrenamtliche für ihre freiwillige Mitarbeit eine Aufwandsentschädigung bis zu 840 Euro im Jahr annehmen, ohne dass Sozialabgaben oder Steuern fällig werden. Bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten fallen zudem unter die Übungsleiterpauschale. Insbesondere Tätigkeiten im pädagogischen Bereich, zum Beispiel als Ausbilder, Trainer, Chorleiter oder Vortragsreferent. Dafür gewährt der Staat einen Steuerbonus von bis zu von 3.000 Euro im Jahr.
Inflationsausgleichsprämie beantragen
Haben Sie bisher keinen regelmäßigen Anspruch auf Weihnachtsgeld oder müssen Sie die im Betrieb geleisteten Überstunden abfeiern und erhalten dafür keinen Lohnausgleich? Dann sollten Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin fragen, ob er oder sie auf freiwilliger Basis bereit ist, stattdessen zum Jahresende eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zu bezahlen. Davon haben sie beide etwas, denn sie sparen Steuern und Sozialabgaben auf diese Zahlung.
Splittingvorteil nutzen
Manche Partnerschaften gehen vorm Jahresende noch schnell die Ehe ein, um Steuern zu sparen. Wer das nicht möchte, sollte zumindest prüfen, ob die aktuellen Lohnsteuerklassen vorteilhaft sind. Denn Eheleute und eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner haben die Wahl, sich für die Steuerklasse IV beziehungsweise IV plus Faktor für beide Parteien oder für die Kombination der Steuerklassen III und V zu entscheiden. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Bei annähernd gleichem Einkommen empfiehlt sich meist die Steuerklasse IV. Haben sich die Verdienstunterschiede zwischen beiden Partnern erheblich vergrößert bzw. vergrößern sich im kommenden Jahr, kann sich der Wechsel in eine andere Steuerklassenkombination lohnen. Die Kombination III und V ist bei stark unterschiedlichen Einkommen steuerlich vorteilhaft. Dabei wird in Klasse III der bessere Verdienst günstiger besteuert, in Klasse V der geringere Verdienst überproportional hoch.
Heizungszuschuss maximieren
Im September 2023 wurde das umstrittene Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Wer für sein selbstgenutztes Einfamilienhaus auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, soll ab 2024 einen Zuschuss von mindestens 30 und bestenfalls 70 Prozent bis maximal 30.000 Euro der Anschaffungskosten erhalten. Die Höchstförderung beträgt also 21.000 Euro und ist damit niedriger als die aktuell noch bis Jahresende gültige Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die bis zu 24.000 Euro beträgt. Kurzentschlossene, die bis Jahresende ihre Heizung umrüsten, erhalten also 3.000 Euro mehr Förderung.