Mit steigenden Sparzinsen erhöhen sich auch die jährlichen Zinserträge. Damit wächst die Gefahr, Steuern zahlen zu müssen. Grund genug, die Zinserwartungen fürs neue Jahr zu prüfen und die Freistellungsaufträge anzupassen.
Die Sparzinsen haben sich dieses Jahr mehr als verdoppelt. Für Festgeld sind jetzt je nach Laufzeit bis zu 3,50 Prozent Zinsen p.a. möglich. Was Sparer freut, freut aber auch den Fiskus. Denn höhere Zinsgewinne führen zu höheren Steuereinnahmen. Das gilt besonders bei größeren Anlagesummen.
- Beispiel: Sie legen 50.000 Euro für drei Jahre fest an. Bei einem Zinssatz von 3,45 Prozent erhalten Sie jährlich 1.725 Euro Zinsen ausgezahlt. Damit ist die vom Gesetzgeber eingerichtete Steuerfreigrenze von 1.000 pro Jahr überschritten. Auf den übersteigenden Betrag von 725 Euro fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer an, gegebenenfalls kommt Kirchensteuer hinzu. Somit gehen im Beispiel mindestens 191,22 Euro ans Finanzamt.
Und damit haben Zinssparer noch Glück, denn der Sparerpauschbetrag wurde erst zum 1. Januar 2023 angehoben. Bis letztes Jahr galt noch ein steuerfreier Pauschbetrag von 801 Euro. Damit wäre der Steuerabzug im Beispiel deutlich höher ausgefallen.
Freistellungsauftrag anpassen
Um Zinsgewinne zu schützen und Steuern zu sparen, empfiehlt es sich, die bestehenden Freistellungsaufträge zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Erwarten Sie für 2024 höhere Zinsgutschriften als dieses Jahr, dann können sich die Kapitalerträge signifikant verschieben. Prüfen Sie deshalb jeden einzelnen Freistellungsauftrag. Häufig bestehen bei verschiedenen Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen Freistellungsaufträge. Wichtig: Alle Aufträge zusammen dürfen den Höchstwert von 1.000 Euro nicht übersteigen.
Ehepaare genießen doppelten Freistellungsauftrag
Alleinstehende können mittels einem oder mehrerer Freistellungsaufträge jährlich 1.000 Euro an Kapitalerträgen vor dem Zugriff des Finanzamts schützen. Ehegatten genießen den doppelten Freibetrag von 2.000 Euro. Bedenken Sie aber, dass ein Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots bei einer Bank gilt. Haben Sie Tagesgeld, Festgeld oder Wertpapierdepots bei mehreren Geldhäusern, müssen Sie den maximal möglichen Freibetrag auf die verschiedenen Institute aufteilen. Die Gesamthöhe von 1.000/2.000 Euro sollten Sie aber nicht überschreiten, sonst vermutet das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch.
- So rechnen Sie richtig: Machen Sie einen groben Überschlag, wie viel Zinsen, Dividendenzahlungen oder Fondsausschüttungen pro Bank und Fondsgesellschaft in etwa zu erwarten sind. Rechnen Sie beispielsweise bei einer Bank mit 200 Euro an Zinsen, bei einer anderen Bank mit 350 Euro und bei Ihrer Fondsgesellschaft mit 400 Euro aus Fondsausschüttungen, so verteilen Sie die Freistellungsaufträge entsprechend.
Steueridentifikationsnummer angeben
Für jeden Freistellungsauftrag benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer. Die aus elf Ziffern bestehende, persönliche Steuernummer wird allen in Deutschland gemeldeten Bürgern vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Die Nummer ist lebenslang gültig. Bankkunden finden sie zum Beispiel auf ihrem Steuerbescheid.