Führerscheine sind nur noch 15 Jahre lang gültig und müssen anschließend auf eigene Kosten umgetauscht werden. Diese EU-Regelung betrifft seit 2019 auch ältere Papiere. Erste Umtauschfristen enden im neuen Jahr. Wer muss jetzt handeln, welche Fristen gelten?
Wer seinen Führerschein vor dem 19.01.2013 gemacht hat, muss ihn umtauschen. Zwar ist der endgültige Stichtag, bis zu dem alle Motorrad- und Auto-Führerscheine umgetauscht sein müssen, mit dem 19. Januar 2033 noch sehr weit weg. Doch je nach Jahrgang gelten deutlich kürzere Fristen. Bund und Länder haben eine zeitliche Staffelung des Umtauschs beschlossen. Danach gilt: Ältere Fahrer trifft es zuerst, und zwar schon bald. Alle Autofahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen bis zum 19. Januar 2022 ihren Führerschein umgetauscht haben. Anschließend folgen zeitlich gestaffelt weitere Jahrgänge. Eine Ausnahme gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren wurden, sie haben bis 2033 Zeit, siehe Tabelle.
Umtauschfristen für Führerscheine, die bis 31.12.1988 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr |
Stichtag des Umtauschs |
Vor 1953 |
Bis 19.01.2033 |
1953 - 1958 |
Bis 19.01.2022 |
1959 - 1964 |
Bis 19.01.2023 |
1965 - 1970 |
Bis 19.01.2024 |
Ab 1971 |
Bis 19.01.2025 |
Quelle: ADAC
Eine weitere Regel greift für Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Hier entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist zum Umtausch. Der Grund für die zeitliche Staffelung ist, dass nicht alle 43 Millionen Fahrerlaubnisbesitzer in kürzester Zeit den Umtausch bei ihrer Zulassungsstelle beantragen.
Umtauschfristen für Führerscheine, die ab 1.01.1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr |
Stichtag des Umtauschs |
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Quelle: ADAC
Diese Dokumente werden zum Führerscheintausch benötigt
Zum Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm), den alten Führerschein sowie Ihren Personalausweis oder Pass. Der Umtausch erfolgt bei der Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes. Die Kosten liegen bei etwa 25 Euro. Die neue Fahrerlaubnis ist dann für 15 Jahre gültig. Wer die Umtauschfrist versäumt und von der Polizei erwischt wird, der muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Positiv: Eine neue Fahrprüfung oder ein anderer Eignungstest sind beim Umtausch einer gültigen Fahrerlaubnis für Auto oder Motorrad nicht nötig. Die einzelnen Führerscheinklassen werden in den EU-Führerschein übernommen.