Im Krisenfall sollten Privatanleger nicht in Panik verfallen. Die Ersparnisse der Sparer sind dank strenger gesetzlicher Vorgaben gut geschützt.
Die Corona-Pandemie hat große Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Nicht nur Reiseunternehmen, Hotellerie, Gastronomie und die Kulturbranche sind betroffen, auch an so mancher Bank geht die Krise nicht spurlos vorüber. Im Großen und Ganzen hat die Finanzwirtschaft die Krise aber bislang gut gemeistert. Darüber hinaus sind die Geldanlagen von Privatanlegern in erheblichem Umfang durch staatliche Vorgaben vor Verlusten geschützt.
Einlagensicherung und Entschädigung
Spareinlagen innerhalb der Europäischen Union sind bis zu einer Höhe von 100.000 Euro geschützt. So bestimmt es eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014.
Der Anlegerschutz ist bislang national organisiert. Das heißt, gerät eine Bank in Schieflage, garantiert der jeweilige Staat, dass Anleger entsprechend entschädigt werden. Die Rechtsgrundlage dafür bildet der Paragraf 7 Absatz 2 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG). Dieser Paragraf besagt zudem, dass die Entschädigung im Rahmen der Obergrenze von 100.000 Euro auch Ansprüche auf Zinsen umfasst. Diese Ansprüche entstehen ab dem Eintritt des Entschädigungsfalles bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeiten, längstens bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Niederländische Banken, wie die Credit Europe Bank, sind dem niederländischen Einlagensicherungssystem (Depositogarantiestelsel) angeschlossen, welches im niederländischen Gesetz „Wet op het financieel toezicht“ geregelt und von der niederländischen Zentralbank De Nederlandsche Bank N.V. (DNB) ausgeführt wird. Gesichert werden alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition als „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen auch Ihre Spareinlagen. Auch dieses Einlagensicherungssystem garantiert eine Einlagensicherung bis zu einer Höhe von € 100.000 pro Sparer.
Einlagensicherung pro Person oder Konto?
Gelegentlich ist zu lesen, der gesetzliche Einlagenschutz bestehe pro Konto und Bankkunde. Diese Aussage ist falsch! Das würde bedeuten, wenn Sie mehrere Bankkonten bei einem Institut unterhalten, dass Sie gleich mehrfach die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro in Anspruch nehmen könnten.
Richtig ist: Die Einlagensicherung gilt pro Anleger und Bank. Es bringt also nichts, mehrere Konten bei der gleichen Bank zu eröffnen, weil sich die Einlagensicherung nicht auf die Zahl der Konten, sondern die Zahl der Personen bezieht. Anders sieht es aus bei Ehepaaren: Da jedem Partner 100.000 Euro Einlagensicherung zustehen, verdoppelt sich der Schutzumfang auf 200.000 Euro. Das gilt auch für Gemeinschaftskonten. Ehepartner brauchen also nicht separate Konten zu eröffnen, um die maximale Einlagensicherung in Anspruch nehmen zu können.
- Tipp: Bei großen Geldvermögen können Sparer den gesetzlichen Spielraum allerdings geschickt erweitern. Hierzu müssen sie ihr Kapital einfach auf verschiedene Banken verteilen. Da Sparer bei jeder Bank erneut die gesetzliche Absicherung bis 100.000 Euro für sich nutzen dürfen, können sie auch große Geldbeträge gesetzlich absichern.