Die Bahncard oder das Deutschlandticket auf dem Handy sind eine praktische Sache. Doch streikt das Smartphone, kann es teuer werden. Wer kein gültiges Ticket vorweisen kann, der muss mit einer Geldstrafe rechnen. Kann man sich das Geld zurückholen?
Zunächst die schlechte Nachricht: Können Sie bei einer Kontrolle Ihr Bahnticket oder Ihre Bahncard nicht vorweisen, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Das gilt auch, wenn Ihr Handy-Akku leer oder kein Internet vorhanden ist. Denn die Beförderungsbestimmungen der Bahn schreiben vor, dass für den Fall, dass Sie Ihre Fahrkarte oder die Bahncard nicht vorzeigen können oder diese nicht digital verfügbar ist, Sie sich vor Fahrtantritt anderweitig eine gültige Fahrkarte besorgen müssen. Fehlt das Ticket, beträgt die Strafe mindestens 60 Euro und wird direkt von den Kontrolleuren vor Ort eingefordert.
Geldstrafe reduzieren
Die positive Nachricht: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz einer gültigen Bahncard oder eines gültigen Tickets waren, müssen Sie nicht die komplette Strafe zahlen. Wenden Sie sich dazu an ein DB-Reisezentrum oder per Online-Chat direkt an die Bahn. Als Nachweis benötigen Sie die Belegnummer Ihres ausgestellten Straftickets sowie die nachgelöste Fahrkarte bzw. die Nummer Ihrer Bahncard.
Erbringen Sie den geforderten Nachweis, wird die Strafe deutlich reduziert. Statt 60 Euro zahlen Sie dann nur eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro. Wichtig: Die Reduktion gelingt jedoch nur, wenn Sie den Nachweis innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung des Strafzettels erbringen.
Ähnliche Bedingungen beim Deutschlandticket
Auch beim Deutschlandticket zählen Sie als Schwarzfahrer und müssen das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen, wenn Ihr Smartphone streikt und Sie kein gültiges Ticket vorweisen können. Allerdings haben Sie hier häufig nur eine Woche Zeit, um den gültigen Fahrausweis beim Verkehrsunternehmen vorzulegen. Bundesweit gelten dazu unterschiedliche Regelungen. Erbringen Sie den Nachweis, wird die Geldstrafe bis auf eine Bearbeitungsgebühr erstattet. Bislang bestehen jedoch keine deutschlandweit einheitlichen Regelungen, wie hoch die Bearbeitungsgebühr der Verkehrsbetriebe ausfällt.
Vorsichtsmaßnahmen ergreifen
Vermeiden Sie die ärgerliche und stressige Situation, wegen eines nicht vorhandenen oder ungültigen Tickets vor den Kontrolleuren am Pranger zu stehen. Ergreifen Sie Vorsichtsmaßnahmen: Drucken Sie Ihr Deutschland-Ticket wenn möglich aus und stecken Sie es in Ihre Geldbörse. Führen Sie stets ein Ladekabel oder eine kleine Powerbank mit sich, um den Handy-Akku bei Bedarf aufzuladen. Sind Sie länger unterwegs, sollten Sie unnötige Apps deaktivieren, um die Akkulaufzeit zu verlängern.