Wird ein Kredit beantragt, holt die Bank in aller Regel eine Schufa-Auskunft ein. Die Auskunft hat entscheidenden Einfluss auf die Kreditvergabe. Fehlerhafte Einträge können die Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen und sollten besser gelöscht werden.
Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“, kurz Schufa genannt, speichert viele Daten von Verbrauchern, zum Beispiel den Namen und das Geburtsdatum, die Anzahl der geführten Girokonten, die Menge der Kreditkarten, laufende Raten- oder Leasingverträge, vorhandene Mobilfunkverträge oder die Zahl von Kundenkonten bei Versandhändlern. Daneben sammelt die Schufa Angaben dazu, ob ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommt. Wenn ja, schlägt sich das positiv auf die Kreditwürdigkeit nieder. Bei Zahlungsversäumnissen, häufigen Mahnbescheiden oder gar Kreditkündigungen durch die Bank verschlechtert sich hingegen die Kreditwürdigkeit. Die Folge: Kreditnehmer erhalten entweder ungünstigere Konditionen oder der Kreditantrag wird komplett abgelehnt.
Einträge nicht ewig gespeichert
Die Schufa speichert die Einträge allerdings nicht lebenslang. In der Regel bleiben die Informationen drei Jahre im System und werden dann gelöscht – vorausgesetzt, alle offenen Zahlungen sind geleistet. Dazu muss ein Kredit getilgt oder ein Mahnbescheid erledigt sein. Bloße Kreditanfragen speichert die Schufa zwölf Monate lang. Wird ein Girokonto gekündigt oder ist ein Darlehen ohne Zahlungsprobleme zurückgezahlt, so löscht die Schufa die Informationen direkt nach Bekanntgabe des Vertragsendes durch den Vertragspartner. Gut zu wissen: Anfragen nach Nullzins-Krediten werden genauso gespeichert wie andere Kreditanfragen. Die Kredithöhe bzw. die Zinshöhe spielen keine Rolle.
Schufa Daten-Auskunft oder Bonitätsauskunft?
Wie überall im Leben können sich auch in Schufa-Einträge Fehler einschleichen. Verbraucher sollten daher von Zeit zu Zeit ihre Schufa-Einträge prüfen und gegebenenfalls Fehler korrigieren lassen. Es besteht ein Recht darauf zu erfahren, welche Daten ein Unternehmen gespeichert hat. Das sieht Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vor. Die Daten-Auskunft ist unentgeltlich möglich. Die kostenlose Datenkopie dient der persönlichen Information, um die eigenen Daten überprüfen zu können. Um die Auskunft zu beantragen, müssen Sie die sogenannte Schufa-Datenkopie bestellen.
Benötigen Sie hingegen einen Bonitätsnachweise für Dritte, so können Sie eine Schufa-Bonitätsauskunft zu Ihrer Person beantragen. Mit der Bonitätsauskunft weisen Sie beispielsweise einem Vermieter nach, dass Sie zuverlässig finanziellen Forderungen nachkommen. Für die einmalige Bonitätsauskunft berechnet die Schufa 29,95 Euro.
So melden oder korrigieren Sie fehlerhafte Einträge
Haben Sie fehlerhafte Einträge entdeckt, sollten Sie diese korrigieren oder löschen lassen. Auch dieses Recht ist gesetzlich verankert. Je nachdem um welche Art von Fehler es sich handelt, ist die Schufa selbst zuständig oder aber der Gläubiger. Fehlt zum Beispiel der Vermerk, dass eine einst offene Zahlung nun erledigt ist, ist der Gläubiger zuständig. Es liegt in seiner Verantwortung, der Schufa zu melden, wenn eine Forderung beglichen ist. Der Gläubiger muss sich also an die Schufa wenden. Den zu diesem Zweck angefallenen Schriftverkehr mit der Bank oder dem Online-Shop sollten Verbraucher als Beweis aufbewahren. Zusätzlich sollte man sich vom Gläubiger eine Bestätigung schicken lassen, dass dieser das Schreiben an die Schufa weitergeleitet hat.
Sind Einträge fälschlicherweise der eigenen Person zugeordnet worden, ist die Schufa direkt der Ansprechpartner. Alle Fehlerkorrekturen sollten Verbraucher schriftlich beantragen, am besten per Einschreiben und Rückschein, so haben sie einen Beleg in der Hand.