Wer seine spätere Rente mit Extra-Zahlungen erhöhen möchte, sollte das Vorhaben dieses Jahr umsetzen. Der Grund: 2022 müssen Extra-Zahler weniger Geld aufwenden als noch im Vorjahr, wenn sie ihre Rente steigern wollen.
Die Ursache liegt im gesunkenen Durchschnittsentgelt wegen der Corona-Krise. Kostete ein Rentenpunkt 2021 noch 7726,63 Euro, so beträgt der Kostenaufwand dieses Jahr nur 7235,59 Euro – rund 500 Euro weniger.
Ein Rentenpunkt bringt nach heutigem Wert im Westen pro Monat 34,19 Euro Rente, im Osten 33,47 Euro – und das auf Lebenszeit. Die weitere Entwicklung des Rentenpunktes hängt von der Steigerung der Löhne und Gehälter ab. Steigt der Durchschnittslohn, steigt in aller Regel auch der Wert des Rentenpunktes. Dieses Jahr fällt die Steigerung außergewöhnlich hoch aus. Am 1. Juli steigt der Wert im Westen um 5,35 Prozent, im Osten sogar um 6,12 Prozent. Damit erhöht sich der Wert eines Rentenpunktes im Westen auf 35,60 Euro. In den neuen Bundesländern liegt er dann bei knapp 35 Euro.
Wer darf Extra-Zahlungen leisten?
Wer über einen vorzeitigen Renteneintritt nachdenkt, kann freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen. Im Wesentlichen betrifft das Ältere oder Erwerbsgeminderte: Erlaubt ist dies einerseits für Beschäftigte, die nach 35 bzw. 45 Arbeitsjahren vorzeitig in Altersrente gehen möchten sowie andererseits für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.
- Tipp: Jüngere, die ihren 45. Geburtstag noch nicht gefeiert haben, können freiwillige Beiträge für Schule, Ausbildung und Studium nachzahlen. In diesen Fällen gilt keine Höchstgrenze.
Wichtig: Die gesteigerte Rente fließt nicht sofort. Wer als künftiger Frührentner freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlt, bekommt die höhere Rente erst, wenn die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht ist.
3 verschiedene Nachzahlungswege sind möglich
Extra-Einzahlungen sind bei der Rentenkasse zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung stellt dazu drei verschiedene Formulare bereit:
- V0060 für freiwillige Beiträge
- V0210 für Ausgleichszahlungen bei einem vorzeitigen Rentenbeginn
- V0080 für Nachzahlungen für Ausbildungszeiten
Steuerersparnis durch Extra-Einzahlung
Extra-Einzahlungen in die gesetzliche Rente steigern nicht nur die späteren Auszahlungen. Zusätzlich können viele Einzahlerinnen und Einzahler hohe Steuervorteile nutzen. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Oft übernimmt der Staat rund 30 Prozent der freiwilligen Einzahlungen. Das funktioniert so: Machen Sie die Extra-Renteneinzahlungen bei den Altersvorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend. Dabei gilt das sogenannte Abflussprinzip: Wenn Sie die Beiträge für 2022 bis Ende dieses Jahres überweisen, dürfen Sie die Einzahlungen auch in der Steuererklärung für 2022 geltend machen.