Die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) bietet seit Januar einen Vergleich von Kosten und Leistungen aller Girokonten für Privatpersonen in Deutschland an. Verbraucher können aus rund 6.900 verschiedenen Kontomodellen das passende auswählen.

Gut 1.000 Anbieter enthält der wohl umfassendste Girokontovergleich in Deutschland, den die BaFin Anfang dieses Jahres im Internet frei geschaltet hat. Grundlage des BaFin-Kontenvergleichs ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die unter anderem vorschreibt, dass jedes EU-Land für Verbraucherinnen und Verbraucher einen entgeltfreien Zugang zu einer privat oder staatlich betriebenen Vergleichswebsite für Zahlungskonten sicherstellen muss. Dazu wurden die Anbieter privater Girokonten gesetzlich verpflichtet, Vergleichskriterien wie monatliche Gebühren, Preise für Debit- und Kreditkarten oder die Höhe der Haben- bzw. Überziehungszinssätze an die BaFin zu melden.
So funktioniert der Kontenvergleich
Damit Interessenten die verschiedenen Konten schnell und übersichtlich vergleichen können, wurden sechs einheitliche Vergleichskriterien herausgearbeitet:
· Kontogebühr: Wie viel kostet das Konto pro Monat?
· Debitkarte: Ist eine Debitkarte in der Kontoführungsgebühr enthalten?
· Kreditkarte: Ist eine Kreditkarte in der Kontoführungsgebühr enthalten?
· Dispozins: Wie hoch ist der aktuelle Dispozins für eingeräumte Kontoüberziehungen?
· Guthabenzins: Wie hoch ist der aktuelle Habenzins für Kontoguthaben?
· Onlinekonto: Gibt es dieses Konto auch als Online-Konto?
Für einen direkten Vergleich können Nutzerinnen und Nutzer bis zu 20 verschiedene Konten auswählen. Detaillierte Informationen lassen sich dann übersichtlich für drei Konten nebeneinanderstellen und auf Wunsch abspeichern oder ausdrucken. Über die Girokonten hinaus informiert der BaFin-Kontenvergleich auch über sogenannte Basiskonten, die Banken seit 2016 anbieten müssen, sowie über Kontenmodelle für Minderjährige, Auszubildende, Studierende und Menschen im Ruhestand.
Anbieterangaben sind ungeprüft
Der BaFin-Kontenvergleich verfolgt kein kommerzielles Interesse und gibt auch keine Empfehlungen für einzelne Konten ab. Allerdings sollten Nutzer des Kontenvergleichs beachten, dass die Behörde keine Garantie für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Angaben im Vergleich übernimmt. Die Daten beruhen auf Meldungen der jeweiligen Anbieter und werden zunächst ungeprüft in den Vergleich übernommen. Die Aufnahme in den BaFin-Vergleich stelle insofern kein Gütesiegel oder Qualitätsnachweis dar, betont die BaFin. Die Behörde führt zwar stichprobenartige Qualitätschecks durch, doch die Nutzerinnen und Nutzer sollten die Einzelheiten eines ausgewählten Kontomodells stets bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse gegenchecken.