Die EU setzt ein Zeichen gegen die Wegwerfgesellschaft: Eine neue Vorschrift soll die Reparatur von Haushaltgeräten und Smartphones einfacher machen. Das soll helfen, die Kreislaufwirtschaft in der EU anzukurbeln und die Müllberge zu reduzieren.
Die Europäische Union hat im April 2024 eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht, die das Recht auf Reparatur von Haushaltsgeräten stärkt. Dieses Recht verpflichtet Hersteller, bestimmte Geräte zu reparieren, wenn sie defekt sind. Zugleich soll der Zugang zu Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturinformationen für Hobbybastler sowie für unabhängige Werkstätten erleichtert werden. Die neuen Regeln betreffen sowohl schwere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Geschirrspüler als auch Smartphones, Tablets oder Fahrräder. Die Liste soll in den kommenden Jahren erweitert werden.
Bei Defekt innerhalb der Garantiezeit verlängert sich die Garantie
Geht das fragliche Gerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt, verlängert die Reparatur des Gerätes die gesetzliche Garantiezeit von zwei Jahren um ein weiteres Jahr. Einen einfachen Austausch Alt gegen Neu soll es künftig nicht mehr geben. Der Anspruch auf eine längere Gewährleistung bei einem reparierten Produkt soll die Reparaturoption attraktiver machen.
Unabhängig von der Garantiezeit werden die Hersteller verpflichtet, die Reparaturleistung mit einer angemessenen Zeitspanne sicherzustellen. Die Dauer der Reparaturpflicht soll nach dem Willen der EU je nach Produkt fünf bis zehn Jahre betragen. In dieser Zeit können die Hersteller entweder das defekte Produkt selbst reparieren oder den Auftrag an ein anderes Unternehmen vergeben. Unabhängige Reparaturbetriebe sollen von den Herstellern nicht daran gehindert werden, Ersatzteile – egal, ob originale, kompatible oder per 3D-Druck hergestellte – zu verwenden.
Reparaturpreis wird transparent veröffentlicht
Die EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen auf ihrer Internetseite auszuweisen, was eine entsprechende Reparatur kostet. Der Preis soll angemessen sein und darf nicht von der Reparatur abschrecken. Dies soll das Recht der Verbraucher unterstützen, ein defektes Gerät reparieren zu lassen, anstatt es wegzuwerfen. Für die Hersteller bedeutet dies allerdings einen erheblichen Mehraufwand. Sie müssen für jedes Gerät mögliche Mängel auflisten, eine passende Reparaturmaßnahme vorschlagen und den Preis und die Reparaturdauer benennen. Sollten sie den neuen Vorschriften nicht nachkommen, drohen Strafen.
EU startet Online-Plattform zu Reparaturmöglichkeiten
Damit die Kundinnen und Kunden erfahren, wo sie ihre Geräte reparieren lassen können, schafft die EU eine Online-Plattform für Reparaturdienstleistungen. Sie wird die jeweiligen Reparaturbetriebe enthalten und deren Standorte zeigen. Ebenfalls erfahren Verbraucher, wie lange die Reparatur voraussichtlich dauert und ob es für den Zeitraum der Reparatur Ersatzware gibt. Die neue Richtlinie tritt in Kraft, wenn alle EU-Staaten der neuen Verordnung zugestimmt haben. Danach haben die einzelnen Staaten zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen.