Geldanlagen auf Fremdwährungskonten bieten häufig höhere Zinsen als auf Euro-Konten. Bislang mussten Anleger Fremdwährungsgeschäfte eigenständig beim Finanzamt melden, ab 2025 übernehmen das die Banken. Welche Anleger reagieren sollten.
Für Sparer, die gern Zinsvorteile auf Fremdwährungskonten nutzen, bringt das kommende Jahr eine wichtige Änderung: Ab 2025 sind Banken verpflichtet, die Gewinne auf solchen Konten dem Finanzamt zu melden und die fällige Kapitalertragsteuer direkt dorthin abzuführen. Bislang waren dafür die Anlegerinnen und Anleger selbst verantwortlich. Die neue Regelung kann für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die bislang mit ihren Meldungen zurückhaltend waren, zum Problem werden.
Steuerhinterziehung kann offenkundig werden
Wer seiner Meldepflicht bei Fremdwährungsgeschäften bislang nicht nachkommt, der kommt meist glimpflich davon. Denn die Finanzbehörden können Gewinne aus solchen Geschäften nur schwer erkennen und nachprüfen. Insofern verwundert es nicht, dass die wenigsten Anleger bisher bestraft wurden. Das ändert sich nun.
Das Problem: Teilt die Bank dem Finanzamt mit, dass zum Beispiel für das Jahr 2024 Fremdwährungsgewinne angefallen sind, liegt die Vermutung nahe, dass es ähnliche Geschäfte auch in den Vorjahren gab. In einem solchen Fall kann die Behörde für die vergangenen zehn Jahre eine Überprüfung anordnen. Werden dabei bislang verschwiegene Einkünfte entdeckt, können die Beamten wegen Steuerhinterziehung ermitteln. Es drohen dann empfindliche Geldstrafen, bis hin zu Gefängnis. Die Finanzbehörden gehen von einer hohen Dunkelziffer aus.
Wie sollten Betroffene reagieren?
Betroffene Anleger sollten schnell reagieren und fehlende Einkünfte beim Finanzamt nachmelden. Dies ist im Rahmen einer Selbstanzeige möglich. Die Selbstanzeige kann verhindern, dass Steuersünder strafrechtlich belangt werden. Voraussetzung für eine Straffreiheit ist allerdings, dass die Selbstanzeige alle steuerlich relevanten Einkünfte der vergangenen zehn Jahre enthält, also neben Fremdwährungsgeschäften zum Beispiel auch nicht gemeldete Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Absolute Ehrlichkeit ist die Voraussetzung für eine mögliche Straffreiheit.
Eine schnelle Reaktion ist angeraten, weil erstens nicht ganz klar ist, ab wann die Neuregelung tatsächlich greift – manche Banken möchten die Daten schon 2024 übermitteln, andere erst ab 2025. Und zweitens, weil eine strafbefreiende Selbstanzeige hinfällig ist, wenn das Finanzamt erst einmal Kenntnis vom Fremdwährungskonto erlangt hat und beim Steuerpflichtigen nachfragt. Dann wirkt die Selbstanzeige höchstens noch strafmildernd.