Egal, ob Sie einen Städtetrip oder einen Strandurlaub planen – jedes Land hat seine eigenen Gesetze. Ein Verstoß kann schnell die Urlaubskasse belasten und die Stimmung trüben. Fehlverhalten lauert dabei nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch am Strand oder beim Sightseeing in der Stadt.
Dass Verkehrsverstöße im Ausland hohe Bußgelder nach sich ziehen können, hat sich inzwischen herumgesprochen. Doch nicht nur zu schnelles Fahren oder falsches Parken kann zu einem Bußgeld führen, auch alltägliche Verhaltensweisen werden manchmal geahndet. Haben Sie zum Beispiel gewusst, dass man sich in Venedig nicht auf die Treppen der Brücken setzen darf? Dies kann mit Geldstrafe belegt werden. Es ist daher sinnvoll, sich vor dem Urlaub über lokale Eigenheiten und Vorschriften zu informieren.
Skurrile Verbote aus aller Welt
Strände sind beliebte Urlaubsziele, insbesondere für Familien. Die Kinder können planschen, herumtollen oder Sandburgen bauen. Doch an manchen Stränden gibt es überraschende Regeln, die man als Urlauber kennen und beachten sollte, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. So sollte man in südlichen Ländern mit Nacktbaden vorsichtig sein. In Italien und der Türkei ist FKK ausdrücklich im ganzen Land verboten. In Ägypten, Thailand und Goa gibt es ein Verbot für Frauen, oben ohne zu sein. Auf Korsika kostet es 150 Euro, wenn man das Bikinioberteil im Urlaub weglässt.
Weitere Beispiele für Strandregeln:
- Buddelverbot: An vielen Stränden der Nord- und Ostsee gilt ein Buddelverbot. Diese Regelung dient dem Küstenschutz, um das Abtragen von Sand durch Meereswellen zu erschweren. Auf Teneriffa wird zudem von der Errichtung großer Sandburgen aus ästhetischen Gründen abgeraten. Wer trotz des Verbots Sandburgen baut, riskiert ein Bußgeld. Auf Sylt kann dies sogar bis zu 1.000 Euro kosten.
- Platzhalterverbot: Wer seinen Urlaub in Torrox an der Costa del Sol, in Málaga oder in Livorno verbringt, der sollte keine Strandplätze mit Handtüchern oder aufgeklappten Liegestühlen reservieren. Wer sich nicht daran hält, dessen Strandzubehör kann eingesammelt werden. In Livorno droht zudem ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro.
- Verbot von Trinkgelagen: Die Partyinsel Mallorca ist für ihre ausgelassenen Feiern bekannt, aber auch hier gibt es Grenzen. Öffentliche Trinkgelage können teuer werden. Bis zu 1.500 Euro Strafe kostet der Alkohol-Konsum am Strand der Playa de Palma. Dies dient vor allem der Aufrechterhaltung von öffentlicher Ordnung und Sicherheit.
- Liebe am Strand: Romantische Vorstellungen von einem Schäferstündchen am Strand können in Spanien teuer enden. Wer erwischt wird, zahlt bis zu 1.800 Euro Strafe. In Benidorm (Provinz Alicante) kann öffentliche Liebe bis zu 75.000 Euro an Bußgeld nach sich ziehen. In anderen Ländern droht sogar Haftstrafe. In Rumänien gibt es dafür bis zu sieben Jahre, in Dänemark, Italien und Griechenland bis zu vier Jahre Haft.
Bußgeldfallen abseits des Strandes
Auch andernorts können Bußgeldfallen lauern. In Venedig ist es zum Beispiel verboten, auf Brücken zu stehen oder zu sitzen. Dadurch würde der Verkehr behindert, so die Begründung der Stadtverwaltung. Ein Verstoß kostet 50 Euro. Deutlich teurer kann es werden, wenn man ein dringendes Bedürfnis hat und dies an einem unpassenden Ort stillt. In Lepe in der Provinz Huelva in Spanien kostet unerlaubtes Wasserlassen bis zu 750 Euro, auf Mallorca sogar 1.500 Euro.
Weitere Beispiele:
- In Italien und Grenada kann man für unangemessene Kleidung zur Kasse gebeten werden. Dort darf man zum Beispiel nicht mit der nassen Badehose in eine Einkaufspassage gehen, andernfalls kann das bis zu 230 Euro kosten.
- In sittenstrengen Ländern wie Ägypten oder den Vereinigten Arabischen Emiraten sind Umarmungen und Küsse in der Öffentlichkeit verboten.
- In Rom und Florenz ist das Picknicken an bestimmten Orten nicht erlaubt. Auf der Spanischen Treppe drohen Bußgelder zwischen 80 und 160 Euro.
- Abkühlung verboten! In Rom kostet das Kühlen der Füße im Trevi-Brunnen 240 Euro, wer hineinspringt, kann sogar mit 500 Euro belegt werden.
- Das Mitnehmen von Steinen oder Muscheln aus Griechenland oder der Türkei kann als Diebstahl archäologischer Artefakte gewertet werden und zu einer Freiheitsstrafe führen.
Bußgeldbescheid wird auch in Deutschland verfolgt
Innerhalb der EU gibt es Abkommen, die es den Behörden ermöglichen, Bußgelder länderübergreifend einzutreiben. Ab einem Betrag von 70 Euro können Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden. Tipp: Wer seine Strafe noch vor Ort bezahlt oder zügig per Überweisung begleicht, kann in einigen Ländern einen Rabatt erhalten.
Wichtig: Da Bußgeldbescheide per Zustellungsurkunde und nicht via Einschreiben kommen, können diese auch während der Urlaubszeit zugestellt werden. Die Einspruchsfrist beginnt, sobald der Bescheid im Briefkasten gelandet ist. Doch was kann man tun, wenn die Frist abgelaufen ist? Laut Paragraf 44 Strafprozessordnung (StPO) können Sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Der Antrag muss binnen einer Woche nach Rückkehr aus dem Urlaub gestellt werden. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass Sie tatsächlich abwesend waren. Hier kann etwa die Hotelrechnung helfen. Wird dem Antrag entsprochen, beginnt die Widerrufsfrist von Neuem. Besser ist es, wenn Nachbarn oder Familienangehörige Ihren Briefkasten leeren und wichtige Post einscannen oder abfotografieren und Ihnen per Mail oder Nachricht zusenden, sodass Sie bereits im Urlaub auf einen Bußgeldbescheid reagieren können.