Fahrradfahrer müssen sich an bestehende Verkehrsregeln halten. Doch wann gelten welche Regeln? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club räumt mit gängigen Denkfehlern auf.
Dank E-Bike fahren immer mehr Menschen mit Fahrrad. Doch nicht jeder kennt die bestehenden Verkehrsregeln. Oft kommt es zu Diskussionen, welche Rechte und Pflichten gelten. Müssen beispielsweise Radwege immer genutzt werden sofern vorhanden? Muss man zwingend am Zebrastreifen absteigen, um Autos zum Anhalten zu bewegen? Und bis zu welchem Alter dürfen Kinder auf dem Rad mitgenommen werden? Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) gibt wichtige Antworten.
- Radwege immer nutzen?
Ist ein Radweg vorhanden, muss dieser auch genutzt werden – so argumentieren viele Autofahrer. Doch das stimmt nicht. Die Pflicht zum Befahren des Radwegs besteht nur dann, wenn der Radweg mit einem blauen Radweg-Schild gekennzeichnet ist. Ist dies nicht der Fall, besteht Wahlrecht, ob man auf der Straße oder dem Radweg fahren möchte. Radfahrerinnen dürfen außerdem auf die Straße ausweichen, wenn der Radweg schlecht oder gar nicht befahrbar ist, zum Beispiel wenn Wurzeln das Radfahren unmöglich machen oder Gegenstände den Radweg versperren.
- In Gegenrichtung fahren?
Das ist nur erlaubt, wenn der Radweg zwei Spuren aufweist, und die Gegenrichtung eindeutig gekennzeichnet ist. Dann ist man verpflichtet, die vorgeschriebene Fahrtrichtung zu nutzen. Hat der Radweg nur eine Spur, darf nur in eine Richtung gefahren werden, und zwar in die jeweilige Straßenrichtung.
- Kinder gehören auf den Radweg?
Es kommt auf das Alter der Kinder an. Bis zum Alter von acht Jahren müssen Kinder auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen fahren. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahrwege oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen. Von acht bis zehn Jahren an besteht Wahlfreiheit: Diese Kinder dürfen sowohl den Gehweg benutzen als auch den Radweg oder die Fahrbahn. Ab zehn Jahren sind Gehwege tabu, dann ist nur noch der Radweg oder die Straße erlaubt.
- Am Zebrastreifen absteigen?
Ja, dies ist erforderlich, wenn man gegenüber dem Autoverkehr Vorrang haben will. Nur wer über den Zebrastreifen schiebt, zwingt Autos zum Anhalten. Wer hingegen nicht absteigt, sondern darüberfährt, besitzt keinen Anspruch auf Vorrang. In diesem Fall haben querende Fahrzeuge Vorfahrt.
- Kinder befördern, egal wie alt?
Es kommt auf das Fahrrad an. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen nur Kinder bis zum Alter von sieben Jahren mit dem Rad transportiert werden, und zwar in dafür vorgesehenen Kindersitzen oder Kinderanhängern. Eine Ausnahme bilden Fahrräder, die speziell für die Lasten- oder Personenbeförderung gebaut sind. Dies gilt beispielsweise für Fahrradrikschas sowie für viele Lastenfahrräder.