Das neue Jahr bringt wieder viele gesetzliche Änderungen. Vor allem Verbraucher, frisch gebackene Eltern und Rentner können sich über deutliche Erleichterungen und Verbesserungen freuen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Neues Jahr, neue Vorschriften: 2022 stärkt die Rechte von Familien und den Verbraucherschutz. Über höhere Einkommen dürfen sich Ruheständler, Auszubildende und Niedrigverdiener freuen. Hier die wichtigsten Punkte:
Elterngeld: Flexibler und weniger bürokratisch
Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren sind, gelten neue Regelungen beim Elterngeld. So wurde der Arbeitszeitkorridor für Teilzeitbeschäftigte ausgeweitet. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. stieg der mögliche Stundenkorridor von 25 bis 30 Stunden jetzt auf 24 bis 32 Stunden. Das entspricht bis zu vier Arbeitstagen zu jeweils acht Stunden. Zugleich wurde der Arbeitszeitkorridor für den Partnerschaftsbonus erweitert. Er beträgt jetzt ebenfalls zwischen 24 und 32 Wochenstunden, was drei oder vier vollen Arbeitstagen entspricht.
Arbeiten beide Eltern parallel in Teilzeit und teilen sich die Kinderbetreuung, können sie den zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Bislang sah das Bundeselterngeldgesetz vier Monate am Stück dafür vor, jetzt sind zwischen zwei und vier Monate flexibel möglich. Eltern müssen auch nicht mehr vorab festlegen, in welchem Rahmen sie die Partnermonate beanspruchen möchten. Die Laufzeit ist jetzt flexibel wählbar. Außerdem spielt die tägliche Arbeitszeit für den Partnerschaftsbonus keine Rolle mehr. Schwankungen beim täglichen Arbeitsanfall haben keine Konsequenzen, solange die Wochenarbeitszeit stimmt.
Am Ende des Bezugszeitraums des Elterngeldes mussten Eltern bisher das tatsächliche Einkommen und ihre tatsächliche Arbeitszeit nachweisen. Der nachträgliche Nachweis entfällt künftig. Er muss nur noch in Ausnahmefällen erbracht werden. Allerdings ist es ratsam, Nachweise stets griffbereit zu haben.
Bei Frühgeburten werden die Elterngeldmonate aufgestockt und zwar in Abhängigkeit davon, wie viele Wochen das Kind zu früh im Vergleich zum errechneten Geburtstermin auf die Welt gekommen ist. Ist der Nachwuchs beispielsweise 12 Wochen zu früh, erhalten die Eltern drei weitere Basis-Elterngeldmonate als Unterstützung. Bei der Elterngeldplus-Variante können sich die Elterngeldmonate dadurch jeweils verdoppeln.
Verbraucherschutz: Weniger Abfall, kürzere Kündigungsfristen
Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein Verbot von Plastiktüten. Betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen, die zumeist an der Kasse ausliegen. Ausgenommen davon sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Kunststoffbeutel, die man am Obst- und Gemüsestand findet. Darüber hinaus wird die Pfandpflicht ausgeweitet. Das heißt: Für Frucht- und Gemüsesäfte in Plastikflaschen fällt ein Pfand an. Bisher waren Säfte ohne Kohlensäure von der Pfandpflicht befreit. Zudem müssen Supermärkte künftig ausgediente kleine Elektrogeräte zurücknehmen, zum Beispiel Smartphones, elektrische Zahnbürsten oder Rasierer. Einzig größere Geräte wie Fernseher können nur dann abgegeben werden, wenn ein neuer Apparat gekauft wird.
Ab 1. März 2022 gelten zudem kürzere Kündigungsfristen für Verträge mit Fitnessstudios oder Zeitschriften (Abos). Anstatt drei Monate im Voraus können Kunden die Laufzeitverträge nun bis zu einem Monat vor Vertragsende kündigen. Die monatliche Kündigungsfrist bleibt auch nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit bestehen. Automatische Vertragsverlängerungen um ein Jahr sind nicht mehr erlaubt. Für Handy- und Internetverträge gelten die kürzeren Kündigungsfristen bereits seit Anfang Dezember 2021. Lediglich Versicherungsverträge sind von der neuen Regelung ausgenommen. Außerdem neu: Wer einen Vertrag im Internet abschließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Bei Bestellungen über das Internet wird ab 1. Juli ein Kündigungsbutton zur Pflicht, mit dem geschlossene Verträge widerrufen werden können.
Einkommen: Mehr Rente und höhere Löhne
Das neue Jahr bringt Niedriglohnempfängern, Azubis und Rentnern mehr Geld. So erhöhte sich Anfang Januar der Mindestlohn auf 9,82 Euro und soll im Juli auf 10,45 Euro steigen. Doch damit nicht genug. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) möchte noch in diesem Jahr den Mindestlohn per Gesetz auf zwölf Euro die Stunde anheben.
Auch Auszubildende dürfen sich über mehr Geld freuen. Jeden Azubi, der im Jahr 2022 seine Ausbildung beginnt, erwartet mindestens die gesetzlich festgeschriebene Mindestausbildungsvergütung. Die lag bislang bei 550 Euro und steigt jetzt auf 585 Euro. Je nach Ausbildungsjahr erhöht sich der Betrag. Im 2. Ausbildungsjahr soll der oder die Auszubildende 18 Prozent mehr Geld verdienen, im 3. Ausbildungsjahr 35 Prozent mehr und im 4. Ausbildungsjahr 40 Prozent mehr. Auch Ruheständler profitieren von mehr Geld. Die gesetzlichen Renten sollen um 4,6 Prozent in den alten Bundesländern und um 5,3 Prozent in den neuen Bundesländern steigen.