Um Zinsen und Kapitalerträge von Abgeltungssteuer zu verschonen, benötigen Anleger einen Freistellungsauftrag.
Der Jahresanfang bietet Gelegenheit, seine Geldanlagen zu prüfen. Passen meine Investments zur aktuellen Marktlage, stimmt meine Anlagestrategie noch? Damit Rendite und Kapitaleinkünfte auf Kurs bleiben, empfiehlt es sich, niedrig verzinste Geldanlagen, die langfristig nicht benötigt werden, in chancenreiche Anlagen wie Aktienfonds und Aktien-ETFs umzuschichten. Die Statistiken des Fondsverbandes BVI weisen beispielsweise für deutsche Aktienfonds – trotz Corona-Crash – eine zehnjährige Durchschnittsrendite von 6,7 Prozent aus. Global anlegende Aktienfonds kommen im gleichen Zeitraum auf 6,9 Prozent.
Freistellungsaufträge prüfen
Beim Anlagecheck ist es wichtig, auch die Freistellungsaufträge zu prüfen, denn diese schützen Ihre Zins- und Dividendengewinne vor dem unmittelbaren Zugriff des Fiskus. Ohne Freistellungsauftrag führen Banken und Sparkassen automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab. Erwarten Sie für 2021 bei einer Bank geringere Zinsgutschriften als im letzten Jahr oder haben Sie kürzlich Aktien oder Fondsanteile gekauft, dann dürften sich die Kapitalerträge gegenüber dem letzten Jahr ändern. Prüfen Sie deshalb die einzelnen Freistellungsaufträge bei jeder Bank und Fondsgesellschaft, und richten Sie diese an Hand Ihrer Ertragsschätzung neu aus.
Limit des Freistellungsauftrags beachten
Der sogenannte Sparerpauschbetrag ist in der Höhe gedeckelt. Mittels Freistellungsauftrag können ledige Anleger maximal 801 Euro an Zinsen und Kapitalerträgen pro Jahr vor dem Zugriff des Finanzamts schützen. Ehepaare genießen den doppelten Freibetrag von 1.602 Euro. Wichtig: Der Freibetrag kann beliebig zwischen verschiedenen Banken aufgeteilt werden. Die Gesamthöhe darf aber niemals das festgelegte Limit überschreiten. Zu den Kapitalerträgen gehören Zinsen, Fondsausschüttungen, vereinnahmte Kursgewinne und Dividenden.
Tipp: Besitzen Kinder eigene Geldanlagen auf ihren Namen, so dürfen sie ebenfalls pro Person 801 Euro Freistellungsauftrag in Anspruch nehmen.
Freistellungsauftrag gilt für alle Konten einer Bank
Bedenken Sie, dass ein Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots bei einer Bank gilt. Haben Sie Tagesgeld, Festgeld oder Fondsdepots bei mehreren Geldhäusern, müssen Sie den maximal möglichen Freibetrag auf die verschiedenen Institute aufteilen. So können beispielsweise für Bank A Kapitalerträge in Höhe von 500 freigestellt werden, für Bank B die restlichen 301 Euro. Die Gesamthöhe von 801/1.602 Euro sollten Sie nicht überschreiten, andernfalls vermutet das Finanzamt Gestaltungsmissbrauch. Liegen die Kapitaleinkünfte über dem festgelegten Freistellungsauftrag, führt die Bank die fällige Kapitalertragsteuer für die übersteigenden Beträge ans Finanzamt ab. Erstattungen sind dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.
Freistellungsauftrag erleichtert Steuererklärung
Eine Anpassung der freigestellten Kapitalerträge für Ihre Geldanlagen hat den Vorteil, dass Sie als Steuerzahler im Folgejahr die Anlage KAP in Ihrer Steuererklärung nicht ausfüllen müssen, sofern die Summe der Gewinne unter den jeweiligen Freistellungsbeträgen bleibt. Übrigens, wird eine Bankverbindung aufgelöst und werden bestehende Konten oder Depots gelöscht, so bleibt der Freistellungsauftrag weiterhin bei dieser Bank bestehen. Um den vollen Sparerpauschbetrag für andere Konten und Depots nutzen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Löschung des Freistellungsauftrags bei dem betreffenden Geldhaus stellen.