Viele Banken haben in den vergangenen Jahren ihre Girokonten verteuert. Doch nicht jeder Bankkunde hat der Gebührenerhöhung zugestimmt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs haben Kunden jetzt die Chance, die Gebühren zurückzufordern.
Im betreffenden Fall gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Kunden Recht, dessen Bank 2018 für das bislang kostenlose Girokonto nun 3,50 Euro pro Monat forderte. Der Mann stimmte der Gebührenerhöhung zwar nicht explizit zu, zahlte aber regelmäßig die Gebühr. 2021 entschied er sich, Widerspruch gegen die Erhöhung einzulegen. Der Fall landete vor dem BGH. Dieser gab dem Mann Recht, denn er hätte der Gebührenerhöhung aktiv zustimmen müssen; so die Richter (BGH-Urteil vom 19.11.2024, Az. XI ZR 139/23). Die Bank muss nun die Gebühren von insgesamt 192 Euro für die Jahre 2018 bis 2021 zurückzahlen sowie mögliche finanzielle Schäden ersetzen.
Gebührenerhöhungen sind zustimmungspflichtig
Das Urteil der Richter ist eindeutig: Banken müssen für Gebührenerhöhungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen. Die gängige Praxis, eine Gebührenerhöhung anzukündigen und bei Nicht-Reagieren oder Stillschweigen des Kunden automatisch von seiner Zustimmung auszugehen, sei nichtig. Die Richter stellten zudem klar, dass Kunden und Kundinnen, die höheren Entgelten nicht explizit zugestimmt haben, diese Gebühren zurückfordern dürfen, auch wenn sie diese bereits seit Jahren bezahlen. Im Gegensatz zu Stromverträgen, bei denen man Erhöhungen binnen drei Jahren beanstanden müsse, gelte diese Frist für Bankgebühren nicht.
Was Sie bei einer Gebührenerhöhung tun können
Als Bankkunden können Sie auf Gebührenerhöhungen Ihrer Bank unterschiedlich reagieren. Sie können der Erhöhung zustimmen und die höhere Gebühr bezahlen. Möglich ist aber auch, der Erhöhung zu widersprechen. Dann laufen Sie allerdings Gefahr, dass die Bank das Konto kündigt.