Wer Vereine oder Bedürftige mit Geld, Sachleistungen oder freiwilliger Arbeit unterstützt, kann diese Zuwendungen als Spende von der Steuer absetzen. Was ist erlaubt, worauf ist bei den unterschiedlichen Spendenarten zu achten?
Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Viele Menschen möchten zum Jahresende noch Gutes tun und Bedürftige oder gemeinnützige Organisationen mit einer Geldspende unterstützen. Neben finanziellen Zuwendungen besteht aber auch die Möglichkeit, Gegenstände wie Kleider und Spielzeug zu spenden oder Vereine mit persönlichem Engagement zu unterstützen. Für jede dieser Spenden gelten unterschiedliche Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit.
Geldspende
Bei Geldspenden ist wichtig: Sie müssen an eine gemeinnützige Organisation gehen, zum Beispiel an Vereine, Kirchen oder staatliche Museen. Bei einer Einzelspende bis zu 300 Euro genügt ein vereinfachter Spendennachweis, zum Beispiel ein Ausdruck aus dem Online-Banking. Übersteigt die Spende den Betrag von 300 Euro, ist eine Zuwendungsbestätigung nötig – also ein schriftlicher Nachweis derjenigen Organisation, welche die Geldspende erhalten hat.
Wird die Spende als Lastschrift eingezogen, genügt nach Information der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) als Nachweis auch eine Kopie des Kontoauszugs. Auf dem Kontoauszug müssen der eigene Name und die eigene Kontonummer, sowie der Name des Spendenempfängers bzw. der Spendenempfängerin, der Betrag und der Buchungstag ersichtlich sein. Auch bei der Kopie des Kontoauszuges sollten Sie, wenn möglich, den vorgedruckten Überweisungsträger beilegen.
Sachspende
Zu den typischen Sachspenden gehören Kleidung, Schulranzen, Rucksäcke, Handys, Spielsachen oder Hygiene-Artikel. Um Sachspenden als Sonderausgabe von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie zunächst den Wert der Sachspende ermitteln. Entscheidend hierfür ist der Preis zum Spendenzeitpunkt. Bei neuen Gegenständen ist die Bewertung einfach, er entspricht dem Wert auf der Rechnung. Ist der Gegenstand gebraucht, müssen Sie den Marktwert schätzen. Dabei hilft in vielen Fällen ein Vergleich ähnlicher Gegenstände in Kleinanzeigen.
Um die Sachspende von der Steuer abzusetzen, benötigen Sie außerdem eine Zuwendungsbestätigung. Dieser Nachweis muss vom Spendenempfänger – also der gemeinnützigen Organisation – ausgestellt sein und folgende Informationen enthalten: Die genaue Bezeichnung des gespendeten Gegenstandes, Alter, Zustand und ursprünglicher Kaufpreis sowie aktuell geschätzter Wert der Sachspende und schließlich das Datum, an dem der Gegenstand gespendet wurde.
Umfasst die Spende mehrere Gegenstände, zum Beispiel einen Satz Trikots oder Fußbälle, darf dafür kein pauschaler Preis angegeben werden. Stattdessen ist eine Liste anzulegen mit der genauen Bezeichnung jedes Gegenstandes sowie Kaufdatum und -preis, Zustand und Marktwert. In der Zuwendungsbestätigung kann dann zwar ein Gesamtpreis angegeben werden, die Einzelaufstellung muss aber als Anlage angeheftet sein. Der Wert der Sachspende zählt zu den Sonderausgaben und wird, wie die Geldspende, auf Seite 1 der Anlage Sonderausgaben eingetragen.
Die Aufwandsspende
Wer sich als Sprachlehrer, Hausaufgabenbetreuer oder Jugendtrainer unentgeltlich in einem Verein engagiert, kann die geschenkte Arbeitszeit von der Steuer absetzen. Folgende Voraussetzung muss laut VLH dafür erfüllt sein: Der ehrenamtliche Helfer hat im Vorfeld schriftlich mit der Organisation eine angemessene Vergütung vereinbart, verzichtet im Anschluss an die ehrenamtliche Tätigkeit aber bedingungslos auf die Bezahlung. Der Verein gibt ihm stattdessen eine Zuwendungsbestätigung. Diese kann der Helfer oder die Helferin dann als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.