Wer in der kalten Jahreszeit sicher mit dem Auto unterwegs sein will, der sollte mit Winterreifen fahren. Wichtig ist dabei auch die richtige Profiltiefe. Wie viele Millimeter sollten es mindestens sein?
Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen erste Wahl. In der kalten Jahreszeit sollte man nichts riskieren, schließlich geht es um die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer. Die deutsche Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Fahrzeugausrüstung an die winterlichen Straßenverhältnisse angepasst sein muss. Hierzu gehören auch Winterreifen. Zwar besteht in Deutschland keine generelle Winterreifenpflicht. Doch bei winterlichen Straßen- und Wetterverhältnissen gilt ein Winterreifengebot. Wer das Gebot vernachlässigt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte kostet mindestens 60 Euro und einen Punkt im Verkehrssünderregister in Flensburg.
Letzter Winter für Ganzjahresreifen
Eine alternative zu Winterreifen sind sogenannte Ganzjahresreifen. Diese gelten rechtlich ebenfalls als Winterreifen, wenn sie das „Alpine“-Symbol oder die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) tragen. Das „Alpine“-Symbol besteht aus einem Bergpiktogramm mit integrierter Schnellflocke. Achtung: M+S-Reifen sind nur noch bis 30. September 2024 zugelassen, wenn sie bis 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Ab dem Winter 2024/25 sind dann nur noch „echte“ Winter- und Ganzjahresreifen zugelassen.
Auf Mindestprofiltiefe achten
Wichtig für eine hohe Sicherheit im Straßenverkehr ist eine ausreichende Profiltiefe. Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 Millimeter gesetzlich vorgeschrieben. Viele Reifenhersteller sowie der ADAC empfehlen jedoch bei Winter- und Ganzjahresreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern. Verschiedene Tests haben ergeben, dass es darunter bei Nässe, Schnee und Schneematsch kritisch werden kann. Empfehlenswert ist auch ein Austausch der Winterreifen nach spätestens sechs Jahren, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.
Wer mit abgefahrenen Reifen bei einer Polizeikontrolle erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Nach einem Unfall kann es auch Ärger mit der Versicherung geben, wenn die Profiltiefe nicht stimmt. Denn dieser Sachverhalt gilt als grob fahrlässig. Und wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht, dem kann der Versicherer in der Kaskoversicherung Abzüge bei der Schadenregulierung anlasten. Grob fahrlässiges Verhalten liegt auch vor, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist und es zu einem Unfall kommt.