Mit Beginn des neuen Jahres erhöhen viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Wer nicht von seiner Kasse über die Erhöhung informiert wird, sollte sich nicht zu früh freuen. Die Krankenkassen brauchen die Erhöhung nicht per Brief anzukündigen.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen heben ihren Zusatzbeitrag 2023 an. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils teilen, zahlen Versicherte einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Im Jahr 2022 lag dieser im Bundesdurchschnitt bei 1,3 Prozent, ab 2023 soll er auf 1,6 Prozent steigen. Auch den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Viele Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden von der Erhöhung wohl überrascht werden. Denn während die Krankenkassen bislang in einem Brief die Beitragserhöhung ankündigen mussten, ist diese Pflicht vorübergehend ausgesetzt. Bis zum 30. Juni 2023 sind sie dazu nicht verpflichtet. Das sieht das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Internet statt Brief
Die Kassen müssen aber auf eine andere geeignete Weise einen Monat im Voraus ihre Versicherten informieren. Die Verbraucherzentrale Hessen nennt dazu als Beispiele die Internetseite oder das Mitgliedermagazin der jeweiligen Krankenkasse. Es lohnt sich also, insbesondere vor dem Jahreswechsel, der Internetseite Ihrer Krankenkasse einen Besuch abzustatten. Auch den Newsletter zu abonnieren, könnte hilfreich sein.
Kündigung und Kassenwechsel
Erhöht sich der Zusatzbeitrag, müssen die Krankenkassen ihre Versicherten auf einige wichtige Punkte hinweisen. Dazu gehören zum Beispiel das mögliche Sonderkündigungsrecht und die Möglichkeit des Kassenwechsels. Grundsätzlich können Versicherte ihre gesetzliche Krankenversicherung mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Wer also im Januar kündigt, kann ab 1. April bei einer neuen Krankenkasse versichert sein. Die Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt auch beim Sonderkündigungsrecht, etwa wegen einer Beitragserhöhung.
Einen großen Unterschied macht es allerdings, wenn Sie noch nicht lange in Ihrer Krankenkasse versichert sind. Denn eine normale Kündigung ist erst nach zwölf Monaten Mitgliedschaft erlaubt. Eine Ausnahme besteht nur beim Sonderkündigungsrecht, dieses erlaubt einen früheren Wechsel. Experten erwarten zwar, dass es einen allgemeinen Anstieg des Zusatzbeitrags geben wird. Doch ebenso wie es jetzt bereits deutliche Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen gibt, wird es wohl auch künftig Kassen mit einem höheren und mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag geben. Auch wenn das Sparpotenzial auf den ersten Blick begrenzt scheint: Monat für Monat kommt doch einiges zusammen.
- Tipp: Sie brauchen Ihre bisherige Krankenkasse nicht selbst kündigen. Suchen Sie sich einfach eine neue Kasse - diese übernimmt die Kündigung für Sie.