Arbeiten im Büro? Das ist lange her. Die Corona-Pandemie hat den häuslichen Arbeitsplatz für viele Beschäftigte zum Alltag gemacht.
Die Ausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer ließen sich bisher nur unter strengen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Arbeitnehmer mussten mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitszeit zu Hause arbeiten, gleichzeitig musste ein richtiges Arbeitszimmer vorhanden sein. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder den Laptop auf dem Küchentisch akzeptierte das Finanzamt nicht. Doch die Pandemie ändert einiges. Die Bundesregierung hat steuerliche Vergünstigungen für Homeoffice-Beschäftigte beschlossen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Damit sind nun auch provisorische Arbeitsplätze in den eigenen vier Wänden steuerlich anerkannt.
So viel ist steuerlich absetzbar
Die neue Homeoffice-Pauschale beträgt 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr. Das entspricht also 120 Tagen im Homeoffice. Das Problem dabei: Der Homeoffice-Bonus wird in die sogenannte Arbeitnehmerpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Die Pauschale von 1.000 Euro pro Jahr für Werbungskosten wird automatisch bei der Lohnsteuer berücksichtigt. Das bedeutet, dass nur diejenigen Steuerpflichtigen in vollem Umfang vom neuen Homeoffice-Bonus profitieren, deren Werbungskosten 1.000 Euro überschreiten.
Macht beispielsweise eine Angestellte im Rahmen der Entfernungspauschale jährlich 500 Euro an Fahrtkosten geltend und zusätzlich noch 300 Euro an Weiterbildungskosten, kann sie den Homeoffice-Bonus nicht in voller Höhe nutzen. Da bis zur Höchstgrenze von 1.000 Euro noch 200 Euro offen sind, muss sie diesen Betrag mit der Homeoffice-Pauschale verrechnen. Unterm Strich lassen sich im Beispielfall also maximal 400 Euro als Homeoffice-Bonus absetzen.
Einschränkungen bremsen Steuervorteil
Als Faustregel gilt, dass der Betrag von 5 Euro pro Tag im Homeoffice mit einer Entfernung von 15 Kilometer je Arbeitstag vergleichbar ist. Wer einen längeren Arbeitsweg hat, der würde mit der Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer normalerweise eine höhere Steuererstattung erzielen als mit dem Homeoffice-Bonus. Immerhin können Berufspendler das Auto an Homeoffice-Tagen stehen lassen und sparen so Kosten. Anders bei Nutzern von Bussen und Bahnen. Wird die Monatskarte nicht gekündigt, laufen deren Kosten unvermindert weiter. Die Deckelung der Homeoffice-Pauschale auf 120 Arbeitstage bremst in diesem Fall die Steuervorteile zusätzlich aus.
Finanzamt kann Nachweis verlangen
Damit das Finanzamt die Kosten für die Homeoffice-Pauschale anerkennt, kann es hilfreich sein, eine Bestätigung des Arbeitgebers zu haben. Das gilt nach Angaben des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine besonders in den Fällen, in denen Beschäftigte abwechselnd im Büro und zuhause arbeiten. Die Dauer der Homeoffice-Pauschale ist zunächst auf zwei Jahre beschränkt. Sie gilt für die Jahre 2020 und 2021.