Geht eine Geldkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion verloren, haben Betrüger leichtes Spiel.
Banken verlangen beim kontaktlosen Bezahlen mit der Geldkarte häufig keinen PIN-Code, das gilt vor allem für kleine Geldbeträge bis 25 Euro. Diese Sicherheitslücke wird von Ganoven gern ausgenutzt, falls sie in den Besitz einer fremden Geldkarte gelangen. Da der Verlust einer solchen Geldkarte nicht ausgeschlossen werden kann, wollten Banken sich mit entsprechenden Klauseln gegen Risiken schützen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieser Praxis jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Die EuGH-Richter widersprachen in ihrem Urteil dem Argument einer österreichischen Bank, dass es unmöglich sei, eine solche Abbuchung zu stoppen. Die Bank hatte behauptet, technisch gäbe es keine Lösung, die sogenannte Nahfeldkommunikationsfunktion (NFC) für das kontaktlose Bezahlen einfach zu sperren. Dem widersprachen die Luxemburger Richter energisch (Urteil C 287/19).
Die Richter bestätigten zwar in ihrem Urteil, dass es sich beim kontaktlosen Abbuchen von Girokonten um ein anonymisiertes Zahlungsverfahren handelt, das der Bank größere Spielräume bei Haftungsregeln ermögliche. Dennoch könnten Geldhäuser solche Haftungsrisiken nicht einfach durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen – schon gar nicht, wenn es technische Lösungen für das Problem gebe. Bankkunden müssten die Möglichkeit haben, den Verlust ihrer Geldkarte oder die missbräuchliche Verwendung unverzüglich und kostenlos zu melden. Nach dem Anzeigen des Verlustes dürften Verbrauchern keine negativen finanziellen Folgen entstehen, außer sie handeln in betrügerischer Absicht.
So schützen Sie sich gegen Fremdabhebungen
Neben dem Verlust von NFC-Karten ist es technisch möglich, dass Ganoven selbst nicht autorisierte Zahlungen auslösen. Dazu müssten sie sich mit einem kleinen mobilen Kassenterminal bis auf wenige Zentimeter einer NFC-Karte nähern. Im Gedränge von U- oder S-Bahn sowie in Bussen ist dies wahrscheinlich unbemerkt möglich, zumal Geldbörsen häufig schlecht geschützt in Gesäß- oder Manteltaschen stecken. Solche Risiken können Verbraucher ganz einfach vermeiden, indem sie mindestens zwei NFC-Karten zusammen im Portemonnaie aufbewahren. Grund: Mehrere NFC-fähige Kredit- oder Girokarten blockieren sich gegenseitig. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die NFC-Karte in eine spezielle Abschirmhülle zu stecken, die es für wenige Euro zu kaufen gibt.
Die wichtigste Empfehlung aber ist: Achten Sie auf Ihre Geldkarten und schützen Sie sie vor Diebstahl oder Verlust! Um eine verlorene oder gestohlene Karte zu sperren, rufen Sie entweder beim Sperr-Notruf 116 116 an, oder melden den Verlust direkt bei Ihrer Bank oder Sparkasse.