Mit 49 Einzelmaßnahmen will die Ampel-Regierung Unternehmen und Bürger entlasten sowie Bürokratie abbauen. Einige Änderungen sollen rückwirkend zum Beginn dieses Jahres in Kraft treten, andere kommen später. Welche Entlastungen dürfen Bürger erwarten?
Die Bundesregierung hat zahlreiche Entlastungen im Bereich der Einkommenssteuer und der Steuerklassen auf den Weg gebracht. Die Verbesserungen dürften Arbeitnehmer und Selbstständige deutlich entlasten.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerlich freistellt, soll nicht nur für die kommenden Jahre, sondern auch rückwirkend für dieses Jahr erneut angehoben werden. Für 2024 soll er um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Im kommenden Jahr soll die Freigrenze um weitere 300 Euro auf 12.084 Euro angehoben werden, 2026 ist eine erneute Anhebung um 252 Euro auf dann 12.336 Euro geplant.
Kindergeld
Ab Januar 2025 sollen Familien pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld bekommen - also 255 statt bisher 250 Euro monatlich. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag noch in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro. Ab 2025 soll er um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro klettern. 2026 sind weitere 156 Euro auf 6.828 Euro geplant.
Inflationsanpassung im Steuertarif
Die Eckwerte in der Einkommensteuer werden wie in den Vorjahren an die Inflation angepasst. Das heißt, die Einkommensgrenzen, ab denen der nächsthöhere Steuersatz fällig wird, werden nach oben verschoben – mit Ausnahme der Reichensteuer. Damit gleicht die Bundesregierung die sogenannte kalte Progression aus. Ohne diese Anpassung würde ein Gehaltsplus zu höheren Steuern führen.
Steuerfreie Überstunden
Zuschläge für Mehrarbeit, die über die vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, werden künftig steuer- und beitragsfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitsverhältnisse eine Wochenstundenzahl von 40 Stunden.
Ausweitung Teilzeitarbeit
Entschließt sich ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit aufzustocken und zahlt der Chef dafür eine Prämie, soll diese steuerlich begünstigt werden. Wie genau, steht noch nicht fest. Missbrauch dieser neuen Regelung soll aber ausgeschlossen sein.
Beschäftigung als Rentner
Arbeiten im Alter soll attraktiver werden. So möchte die Bundesregierung für Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung streichen und stattdessen das Geld an den Arbeitnehmer auszahlen lassen. Außerdem sollen Rentner eine abgabenfreie Rentenaufschubprämie in Höhe der entgangenen Rentenzahlung und der darauf entfallenden Krankenversicherungsbeiträge erhalten können.
Lohnsteuerklassen für Paare
Die Steuerklassen III/V sollen abgeschafft werden. Spätestens ab 2030 sollen Paare automatisch die Steuerklasse IV nach dem sogenannten Faktorverfahren erhalten. Die Lohnsteuerbelastung soll so gerechter auf beide Eheleute oder Lebenspartner verteilt werden. Unterm Strich ändert sich die Steuerbelastung für Paare nicht, Nachzahlungen werden aber nicht mehr so oft anfallen.