Die meisten Paare heiraten aus Liebe. Doch nicht jede Beziehung hält ein Leben lang. Kommt es zur Scheidung, wird oft heftig gestritten. Ein Ehevertrag kann viel Ärger vermeiden. Wozu dient er und wer braucht ihn am dringendsten?
„Ein Ehevertrag ist ein Vertrauensbruch.“ Oder: „Wer denkt denn am Anfang schon über das Ende nach?“ So oder so ähnlich lauten gängige Vorurteile zum Ehevertrag. Dabei gibt es gute Gründe, private oder finanzielle Aspekte zwischen Ehe-Partnern vor oder während der Ehe schriftlich festzulegen. Schließlich wird statistisch gesehen, etwa jede dritte Ehe geschieden.
Was beinhaltet ein Ehevertrag?
In einem Ehevertrag werden Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich sowie weitere finanzielle Aspekte unabhängig von der gesetzlichen Grundlage geregelt. Auch Umgangsrechte mit den Kindern, Sorgerechtsfragen und Erbangelegenheiten können im Ehevertrag festgehalten werden. Kommt es später zu einer Scheidung, muss man sich über finanzielle Ansprüche oder Vermögensfragen nicht mehr streiten.
Wichtig: Jeder Ehevertrag sollte auf die individuellen Gegebenheiten und Voraussetzungen beider Ehepartner eingehen und keinen der Partner übervorteilen. Fällt ein Ehevertrag zum deutlichen Nachteil für einen der Partner aus, könnte der Vertrag als sittenwidrig eingestuft und für nichtig erklärt werden.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Der Gesetzgeber hat Regelungen für den Fall einer Scheidung getroffen, um möglichst keinen der Ehepartner schlechter zu stellen als den jeweils anderen. In der Realität klappt das aber nicht immer. Ist ein Ehepartner finanziell deutlich besser ausgestattet als der andere, greifen die gesetzlichen Regelungen häufig zu kurz. Über die finanziellen Ungleichheiten kommt es dann häufig zum Streit.
Mit einem Ehevertrag lässt sich das verhindern. Gemeinsam mit einem Anwalt für Familienrecht lassen sich Regelungen finden, die beiden Ehepartnern gerecht werden – sowohl finanziell als auch juristisch. Damit dient ein Ehevertrag auch der Prävention von Streitigkeiten. Er sorgt von Anfang an für Klarheit in privaten, sorgerechtlichen und finanziellen Fragen. Die berühmten „Rosenkriege“ lassen sich so oft vermeiden oder auf ein Minimum reduzieren.
Für welche Paare ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Wer meint, einen notariellen Ehevertrag brauchen nur Industrielle, Prominente oder Millionäre, der täuscht sich. Es gibt zahlreiche Paar-Konstellationen, die mit einem Ehevertrag gut beraten sind. Etwa Selbstständige, die eine Kanzlei oder eine Praxis haben und nicht wollen, dass der Partner im Falle der Scheidung durch den Zugewinnausgleich die Existenzgrundlage gefährdet. Oder bei einer erneuten Eheschließung. Wer schon einmal verheiratet war und Kinder aus der ersten Ehe hat, möchte zumeist, dass die Kinder aus erster Ehe durch die zweite Ehe finanziell nicht schlechter gestellt sind.
Ratsam ist ein Ehevertrag auch für Paare, die unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben. Denn hier gilt zumeist das Recht des Aufenthaltslandes oder des Staates, in dem beide zuletzt gemeinsam gelebt haben. Einige Staaten wenden allerdings immer ihre Gesetze an, egal welche Staatsangehörigkeit die Eheleute haben, zum Beispiel die USA. Es ist daher ratsam, per Ehevertrag zu regeln, welches Recht für die Ehe gelten soll. Ein Ehevertrag kann auch im Falle großer Vermögensunterschiede zwischen den Partnern sinnvoll sein. Dadurch kann der wohlhabende Partner vermeiden, dass der andere ihn nur wegen seines Geldes heiratet.
Wer setzt einen Ehevertrag auf, was kostet das?
Eheverträge erstellen sowohl Notare als auch Anwälte. Anwaltliche Beratung ist aber eigentlich nur in komplizierten Fällen nötig. Notare beraten ebenso umfassend und neutral. Kostenvorteil beim Notar: Die Beratung und das Verfassen des Vertrags sind unabhängig von der Schwierigkeit und des Aufwands in der späteren Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Die Kosten für einen Ehevertrag liegen bei einem Haushalt mit durchschnittlichem Vermögen etwa zwischen 500 und 700 Euro.