Fast jeder ist im Urlaub schon mal krank geworden oder hat sich verletzt. Wird ärztliche Hilfe benötigt, kann es für gesetzlich Versicherte teuer werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung mindert finanzielle Risiken. Auf was ist zu achten?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Reisen in Europa in der Regel nur einen Teil der Arzt- oder Krankheitskosten. Meist handelt es sich um Basisleistungen, die auch Inländer im jeweiligen Reiseland erstattet bekommen. Diese Leistungen entsprechen aber selten heimischem Standard. Erkrankte Touristen sind daher häufig auf Privatbehandlung mit eigener Bezahlung angewiesen. Außerhalb Europas muss man fast immer alles selbst zahlen – schnell sind einige Tausend Euro weg.
Für gesetzlich Versicherte ist daher eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert, zumal die Kosten sehr überschaubar sind. Günstige Tarife gibt es für Ledige schon ab zehn Euro im Jahr, für Familien ab 30 Euro. Wer einen alten Vertrag hat, sollte die Konditionen überprüfen und im Zweifel eine neue Police abschließen. Das geht bis zu einem Tag vor der Abreise. Wichtig ist, den Leistungskatalog der einzelnen Anbieter gründlich zu prüfen.
Diese Punkte sind wichtig:
Rücktransport: Der Rücktransport im Krankheitsfall gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste. Nach den Versicherungsbedingungen sollten die Kosten bereits für einen medizinisch „sinnvollen“ und nicht erst bei einem medizinisch „notwendigen“ Rücktransport übernommen werden, raten die Verbraucherzentralen. Denn die „Notwendigkeit des Rücktransports ist fast nicht zu erfüllen“, so die Verbraucherschützer. Auch privat Krankenversicherte sollten sich vorsichtshalber eine Reiseversicherung in den Koffer packen, um im Notfall einen Rücktransport zu haben. Denn selbst wenn dieser zum Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung gehört, könne man damit seine Selbstbeteiligung schonen.
Nachleistungsfrist: Kann ein Reisender aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls im Urlaubsland nicht wie geplant zurückreisen, entstehen Zusatzkosten, zum Beispiel für eine neue Flugbuchung oder weitere Hotelnächte. Die Auslandsreisekrankenversicherung sollte die Kosten erstatten, selbst wenn die maximale Reisedauer von sechs oder acht Wochen überschritten ist.
Begleitperson: Reisen Kinder mit in den Urlaub, sollte sichergestellt sein, dass die Police die Kosten für eine Begleitperson übernimmt, falls ein längerer Krankenhausaufenthalt des Kindes notwendig ist. Transportleistungen zum Krankenhaus und zurück sollten ebenfalls inbegriffen sein.
Chronische Erkrankung: Kein Reiseversicherer zahlt bei vorhersehbaren Behandlungen. Das ist besonders für chronisch Kranke ein Problem. Trotzdem bieten viele Versicherungsgesellschaften eine Auslandskrankenversicherung an. Hier ist es wichtig, auf die Ausschlusskriterien in den Vertragsbedingungen zu achten. So sollte die Police auch bei unerwartet eintretender, akuter Verschlechterung zahlen, denn diese sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2011 (IV ZR 227/09) Neuerkrankungen gleichgestellt. Die Versicherer müssen in diesen Fällen also zahlen. Wichtig ist, vor der Reise beim Facharzt eine Bestätigung einzuholen, dass während der geplanten Reise nicht mit einer Verschlechterung des Zustandes zu rechnen ist. Dann sollte die Versicherung die Kosten übernehmen, selbst wenn der Notfall eintritt.
Such- und Bergungskosten: Beim Urlaub in den Bergen kann es schnell zu Unfällen kommen. Hier sollte die Auslandsreisekrankenversicherung sowohl die Such- als auch die Bergungskosten übernehmen. Im Todesfall sollte auch die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung im Reiseland gezahlt werden.
Selbstbeteiligung: Wählen Sie möglichst eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung aus, damit Sie im Schadensfall nicht trotz Versicherung draufzahlen.
Belege einreichen: Damit die Behandlungskosten erstattet werden, sollten der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus eine offizielle Rechnung ausstellen, möglichst in englischer oder deutscher Sprache. Die Rechnung sollte die Diagnose, die Behandlungsleistungen mit Einzelpreisen, sowie den Namen des Arztes und ein Datum mit Unterschrift darstellen.